Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von mydentLAB – Meik Hornung)

1. Allgemeines

1.1. Aufträge für zahntechnische Leistungen werden zwischen mydentLAB (im Folgenden auch Auftragnehmer genannt) und dem jeweiligen Kunden (im folgenden auch
Auftraggeber genannt) nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der
Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung an Dritte erfolgt.
1.2. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam und verbindlich.
1.3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von dem Auftragnehmer gelieferten Produkte in Deutschland und teilweise im Ausland hergestellt sein könnten falls keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die gelieferten Produkte entsprechen alle dem deutschen Qualitätsstandard.

2. Preise

2.1. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut individueller Preisliste von mydentLAB gültigen Preisen zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige individuelle Preisliste des Auftragnehmers und sind unverbindlich. Aufgrund der bei der Herstellung verwendeten Materialien (Kunststoffe, Zähne u.a.) kann es zwischen dem Kostenvoranschlag und dem Liefertermin zu Kostenerhöhungen kommen. Der
Auftraggeber erklärt sich mit einer Erhöhung des Angebotspreises aus dem Kostenvoranschlag bis 10% einverstanden, ohne dass es einer gesonderten Information
durch den Auftragnehmer bedarf. Erhöht sich der Angebotspreis aus dem Kostenvoranschlag um mehr als 10%, so informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unter
Angabe einer Begründung darüber. Der Auftraggeber hat das Recht, der Preiserhöhung innerhalb von 10 Tagen, ab Datum des Informationsschreibens zu widersprechen. Danach gilt der erhöhte Preis als genehmigt. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung und findet eine Einigung der Vertragsparteien nicht statt, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bis dahin angefallenen Kosten zu ersetzen.

3. Versand

3.1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an den für Transport beauftragte Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Unternehmen des Auftragnehmers verlassen hat. Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
3.2. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers in schriftlicher Form werden die Lieferungen auf seinen Namen und auf seine Rechnung versichert.

4. Lieferzeit

4.1. Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Die angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Der Auftragnehmer gerät mit der Lieferung erst nach einer
Mahnung und einer mindestens zweiwöchigen Fristsetzung in Verzug. Zum Rücktritt aufgrund des Verzugs ist der Auftraggeber nur nach vorheriger Ablehnungsandrohung, die nicht vor Verzugseintritt ausgesprochen werden darf, berechtigt

5. Haftung

5.1. Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung die erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen: Erstmodelle, Neue Modelle,
Datensätze, sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.
5.2. Die Gewährleistungsfrist bei Neuanfertigungen beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
5.3. Normale Abnutzungen, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen seitens des Patienten oder eines Dritten sind nicht von der Gewährleistung umfasst.
5.4. Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem
Auftragnehmer vorbehalten. Zur Nacherfüllung hat der Auftragnehmer mindestens zwei Wochen Zeit. Sollte die Nacherfüllung zwei Mal fehlgeschlagen oder der
Auftragnehmer nicht zur Nacherfüllung bereit sein, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem der Wert der Sache in
einem mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde oder bei deinem erheblichen Mangel vom Vertrag zurückzutreten.
5.5. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers beruhen.
5.6. Der Auftraggeber gewährleistet die Verwendung von Materialien mit CE-Kennung. Die fachgerechte Verarbeitung erfüllt die Anforderungen der Richtlinien des
Medizinproduktegesetzes (MPG EWG 93/42). Es wird die Konformität für Sonderanfertigungen erteilt.

6. Arbeitsunterlagen

6.1. Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese
Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung
mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.
6.2. Sofern die Herstellung der zahntechnischen Arbeiten auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Daten (im Folgenden „Leistungsdaten“ genannt) basiert, übernimmt der Auftragnehmer für alle Folgen, die aufgrund fehlerhafter oder nicht ausreichender Leistungsdaten entstehen, keinerlei Haftung. Es haftet ausschließlich der Auftraggeber.

7. Material- u. Zubehörteilstellung

7.1. Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Kunststoffe, Zähne, etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke, Hülsen etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu
Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

8. Zahlung

8.1. Die Rechnungen sind nach Eingang zahlbar innerhalb von 10 (zehn) Tagen ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB), bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs. 2 BGB), berechnet werden.
8.2. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9. Abnahmeverpflichtung

9.1. Die Beauftragung von mydentLAB wird mit Übersendung des Auftragsformulars durch den Auftraggeber verbindlich. Bei Verweigerung der Abnahme entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung.
10.2. Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages
an den Auftragnehmer ab. Forderungen und Einwände des Patienten gegenüber dem Auftraggeber, sind gegenüber dem Auftragnehmer unerheblich.

11. Erfüllungsort

11.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von mydentLAB.

12. Schriftformerfordernis

12.1. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für eine Änderung, die Aufhebung oder den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

mydentLAB – Meik Hornung Stand: 12.12.2019